Voiswinkeler Str. 13
51467 Bergisch Gladbach
Telefon: 0049 160 365 8388
E-Mail: kanzlei@erbrecht.net
Seit über 30 Jahren hat die Kanzlei Mandanten ausschließlich in erb- und vermögens-rechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten.
Im Rahmen der Neustrukturierung unserer Dienstleistung in Kooperation mit der Delling & Eckardt Steuerberatungsgesellschaft mbH nehmen wir derzeit keine neuen Mandate an.
Bestehenden Mandate werden natürlich mit der gewohnten Sorgfalt und im besten Sinne unserer Mandanten bis zur vollständigen Erledigung abgewickelt.
Ihr Anwalt als Dienstleister

Rechtsanwalt Axel W. Rudolph
Unsere Philosophie
Anwälte sind Dienstleister und der Mandant steht im Mittelpunkt der anwaltlichen Tätigkeit
Ihre Wünsche und Zielstellungen stehen im Fokus unserer Beratung. Die erfolgreiche Umsetzung Ihres Auftrages definieren wir in Abstimmung mit Ihnen nicht nur über die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen, sondern auch – und oftmals vorrangig – über Ihre wirtschaftlichen Interessen.
Wir legen Wert darauf, das Mandat mit Ihnen gemeinsam zum Erfolg zu führen. Sie werden über jeden unserer Schritte informiert sein, dazu auch Fragen stellen oder eigene Anregungen einbringen können. Eine enge Kommunikation mit Ihnen ist uns ein wichtiges Anliegen.
Unsere Kompetenz
Wir haben uns darauf spezialisiert, Sie in erbrechtlichen Angelegenheiten und in Fragen der lebzeitigen Regelung Ihrer Vermögensnachfolge zu beraten. Und weil wir Sie bestmöglich beraten wollen, sind wir ausschließlich in diesem Bereich tätig. Angrenzende Fachgebiete wie das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, das Gesellschaftsrecht sowie Fragen aus dem allgemeinen Zivilrecht werden im Zusammenhang mit erbrechtlichen Sachverhalten aber selbstverständlich auch abgedeckt.
Um Ihre Interessen durchzusetzen, streiten wir für Sie vor Gericht dort, wo sich dies als notwendig erweist. Oftmals ist der Erfolg aber das Ergebnis von klug geführten Verhandlungen. Streitvermeidung lohnt sich in der Regel für alle Beteiligten.
Streitvermeidung bei der nachfolgenden Generation und steuerliche Optimierung sind ganz wesentliche Aspekte, welche Sie schon vorbeugend zum Anlass nehmen sollten, Ihre Vermögensnachfolge aktiv zu regeln und es nicht bei der gesetzlichen Erbfolge zu belassen. Eine besondere Herausforderung stellt in diesem Zusammenhang die sog. Patchwork-Familie dar.
Die Abweichung von der gesetzlichen Erbfolge wünschen sich in den meisten Fällen aber auch kinderlose Ehegatten, um auszuschließen, dass die Geschwister des verstorbenen Ehegatten unbeabsichtigt in einer Erbengemeinschaft mit am Tisch sitzen.
